Der Urlaub steht an und viele möchten ein Wohnmobil mieten, wissen aber nicht, was mit dem Führerschein machbar ist. Mit dieser Information möchten wir Klarheit schaffen:
Grundsätzlich ist zu beaachten, dass das im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) eingetragene Gewicht maßgeblich ist und nicht das Gewicht auf der Waage.
Erlaubt sind bei FS-Klasse B (ohne Zusatzziffern):
- Fahrzeuge bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
- bis zu 8 zusätzlich zum Fahrer vorhandenen Sitzplätzen
- Anhänger (sofern dessen Gesamtmasse 750 kgnicht überschreitet
- Anhänger über 750 kg, sofern die Gespannkombination 3.500 kg nicht überschreitet.
Allzeit gute Fahrt – und einen schönen Urlaub