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Gericht kippt Quarantäneregeln nach Urlaubsrückkehr

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat gestern am Abend eine Entscheidung verkündet, die zu einer deutlichen Reiseerleichterung führt.

Bislang musste man, sofern man sich länger als 72 Stunden im Ausland aufgehalten hatte, in eine 14-tägige Quarantäne. Der 13. Senat setzte insoweit die in Niedersachsen geltende Verordnung außer Vollzug. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar. Obwohl die Entscheidung einstweilig ist, kann davon ausgegangen werden, dass das Gericht in der Hauptsache zu einer gleichlautenden Entscheidung kommt.

Unser Tipp: bleibt weiterhin vorsichtig und vor allem gesund

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